Yoga-Kursplan
Unsere Kurse finden Online und live im Yoga-Studio in Gräfelfing (bei München) statt – Gruppenkurse, Personal Training oder flexibles Online-Training.
Dein Weg zu mehr Balance –
Starte jetzt.
FAQ
Functional oder funktionaler Yoga ist Hatha Vinyasa Yoga kombiniert mit innovativen Ansätzen aus anatomisch ausrichtender & "artgerechter" Bewegung, Mobilisation, Atemarbeit und bewusster Entspannung zu einem ganzheitlichen Konzept, das Kraft, Mobilisation und innere Balance stärkt.
Vorteile für Dich:
Mehr Energie und Stärke im Alltag.
Verbesserte Rückengesundheit
Mobilisation (Mobility) für eine verbesserte Gelenkgesundheit
verbesserte Beweglichkeit & Durchblutung durch gesünderes Fasziengewebe
Innere Ruhe durch Atem- und Achtsamkeitstechniken.
Ein Konzept, das sich individuell an deine Bedürfnisse anpasst
Was macht Functional Yoga besonders?
Mit gezieltem Kraft- und Mobilisationstraining, Atemtechniken und achtsamen Bewegungsabfolgen unterstützt Functional Yoga Körper und Geist optimal.
Functional Yoga kombiniert die effektivsten Ansätze aus Bewegung, Kraftaufbau und mentaler Entspannung.
Nein. Auch, wenn sich meine Kommunikation auf Powerfrauen 35+ fokussiert – Männer sind in meinen Kursen herzlich willkommen. Ich arbeite mit Menschen, die ihre Gesundheit ernst nehmen, unabhängig vom Geschlecht.
Ich biete Dir Yogamatten, Meditationskissen in verschiedenen Größen, Hocker, Decken, Blöcke, Handgelenksschoner, Augenpads und weitere Unterrichtsutensilien, eine gemütliche Raumeinrichtung mit warmem Licht und Kerzenschein.
Komme mit Offenheit und Neugier - dann hast Du alles, was Du hier für Yoga brauchst.
Yoga ist ein ganzheitlicher Übungsweg - ein Prozess. Yoga ist ein Zustand im Geist. Wenn Getriebenheit und ständig wechselnde Geisteszustände sich in Ruhe und Klarheit verwandeln.
Yoga gibt mir die Freiheit, etwas entstehen zu lassen - meinen eigenen Weg zu gehen. Mich mit mir auf einer tieferen Ebene auseinanderzusetzen. Mich als Einheit wahrzunehmen - Körper, Atem und Geist.Es geht nicht um Perfektion oder Leistung!
Es geht um meine persönliche Erfahrung...den Rhythmus meines eigenen Lebens zu respektieren....darum, die Qualität der Asanas ...meine Entwicklung & Grenzen sowie ...Atem als Quelle von Kraft & Stille zu erfahren.Es geht um Ausrichtung und Konzentration.
Einen Zustand von innerer Gelassenheit und Ordnung.
Es geht um das Entdecken meiner inneren Ressource als etwas, das mir immer zugänglich ist und mit der ich mich sofort verbinden kann. Weg vom ständigen Außensein hin zu einem Rückzugsort, in dem ich Antworten und Kraft finde.Dieser Ort liegt in mir! Yoga kann mich dorthin führen.
"Yoga ist die bewusste Herstellung der Einheit von Körper, Seele und Geist."Sri T.
Krishnamacharya (1888-1989), Gründervater dieses Yogastils "The Success of Yoga does not lie in the ability to perform postures but in how it positively changes the way we live our life and our relationships." T.K.V. Desikachar (1938-2016), Sohn von Krishnamacharya
Wie funktioniert die Zahlung?
Nachdem Du Dich über das Buchungsformular für eine Probestunde angemeldet hast, erhältst Du eine automatische Buchungsbestätigung mit allen Details.
Nachfolgend findest Du alle Informationen für Yogakurs-Teilnehmer betreffend den Bedingungen für die Rückerstattung von Yogakursen durch die Krankenkassen gem. § 20, Abs. 1 SGB V Präventionsgesetz:
Vorweg das Wichtigste für Dich:
- Du erhältst bei Kursende eine Teilnahmebestätigung von mir, die Du Deiner Krankenkasse vorlegst
- Frage vor Beginn des Kurses bei deiner Krankenkasse nach
- Der Kurs muss zu 80% besucht werden, während Corona ist eine 100%-online-Teilnahme erlaubt, um erstattungsfähig zu sein
Laut Aussagen der Krankenkassen können den Teilnehmern an Präventionsangeboten die Kursgebühren unter bestimmten Bedingungen (ganz oder teilweise) rückerstattet werden.
Im Hinblick auf diese erstattungsfähigen Präventionsangebote, zu denen sich auch Yoga zählen darf, gelten einige wenige der seitens der Krankenkassen aufgestellten Bedingungen für die Teilnehmer; die hauptsächlichen Bedingungen gelten jedoch für die Anbieter von Präventionsmaßnahmen.Was der Anbieter tun muss, wenn er anstrebt, dass die Teilnehmer an seinen Präventionskursen die Möglichkeit haben sollen, von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine Rückerstattung zu erhalten:
1. Der Anbieter muss gegenüber den Krankenkassen bestimmte Qualifikations- und Qualitätsnachweise erbringen.
Seit dem 01.01.2014 hat eine große Anzahl von Krankenkassen die Prüfung dieser Nachweise an die "Zentrale Prüfstelle Prävention" (ZPP)* übertragen. Je nach Ergebnis dieser Prüfung bestätigt die ZPP dem Kursanbieter die Zertifizierung nach § 20, Abs. 1, SGB V in Form eines Zertifikates oder auch nicht. Das heißt, eine Rückerstattung findet nur statt, sofern zuvor eine Zertifizierung des Anbieters erfolgt ist.
2. Darüber hinaus ergibt sich für die Anbieter von Präventionsmaßnahmen, zur Erfüllung der Bedingungen der Rückerstattung, im Interesse des Teilnehmers sowie auch im Interesse der jeweiligen Krankenkasse, ein gewisser Verwaltungsaufwand. Insbesondere muss der Kursanbieter im Rahmen des jeweiligen Präventionskurses die Anwesenheit der Teilnehmer registrieren und dokumentieren.
3. Auf dieser Basis stellt der Kursanbieter am Ende des Kurses dem Teilnehmer die von ihm und dessen Krankenkasse gewünschte Teilnahmebescheinigung aus.
Was die Teilnehmer tun müssen, wenn sie eine Rückerstattung ihrer Kursgebühren seitens ihrer Krankenkasse anstreben:
Die Teilnehmer haben sich für nähere Auskünfte und Zusagen in Sachen Rückerstattung vorab, also vor Kursteilnahme, direkt an die eigene Krankenkasse zu wenden, da der Anbieter keine insoweit verbindliche Zusage erbringen kann. Dies, da es sich bei der Rückerstattung um eine "kann-Leistung" der Krankenkassen handelt, eine Rückerstattung also nicht der Entscheidung des Anbieters unterliegt.
Es ist sich insoweit bei der eigenen Krankenkasse vorab auch darüber zu vergewissern, welche Bedingungen für die Rückerstattung seitens des Teilnehmers gegeben sind, insbesondere auch, ob diese Bedingungen eine Mindestanwesenheitspflicht des Teilnehmers an dem betreffenden Kurs beinhalten.
3. Nach Abschluss des Kurses müssen die Teilnehmer ihre Bescheinigung, die der Anbieter ihnen ausgefüllt hat, ihrer eigenen Krankenkasse selbst zukommen lassen.* Die folgenden Krankenkassen haben sich in einer Kooperationsgemeinschaft zusammengeschlossen und die ZPP mit der Prüfung von Präventionsmaßnahmen beauftragt:
Alle Ersatzkassen, die vom Verband der Ersatzkassen (vdek) vertreten werden: Barmer-Gek, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk
Die Betriebskrankenkassen, die durch den BKK Dachverband vertreten werden
IKK classic, IKK Brandenburg und Berlin
BIG direkt gesund
Knappschaft
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
